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Wichtige Hinweise

Kosten und Ablauf

Therapiesitzungen haben eine Dauer von 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich statt. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.

Gesetzlich Krankenversicherte:

Alle Kosten werden von der Versicherung übernommen. Dazu zählen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen.  Sie benötigen nur ihr Versicherungskärtchen.

Voraussetzung zur Kostenübernahme ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung. Die diagnostische Abklärung erfolgt während einer bis zu drei Sprechstunden.

Sollte ich keine freien Therapieplätze haben, Sie aber sehr akut Hilfe benötigen, dann erhalten Sie ein entsprechendes Formular, mit dem Sie sich an eine Terminservicestelle (TSS: Telefonnummer: 116117) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wenden können, um im Bedarfsfall möglichst zeitnah, binnen einiger Wochen, zwecks probatorischen Sitzungen und Akutbehandlung an einen Psychotherapeuten/ eine Psychotherapeutin, vermittelt werden zu können.

Sollte ich freie Therapieplätze haben, dann folgen im Anschluss an die Sprechstunden zwei bis vier probatorische Sitzungen. In der probatorischen Phase erfolgt die Abklärung einer notwendigen Therapiemotivation und ob wir die Voraussetzungen zum Aufbau einer tragfähigen, vertrauensvolle Therapiebeziehung sehen. Gemeinsam werden wir Therapieziele erstellen, die prozessual angepasst werden können und die Ursachen Ihrer psychischen Erkrankung erkunden. Wir werden störungsrelevante Bedingungsfaktoren sowie aufrechterhaltende Faktoren Ihrer Erkrankung explorieren und  den Behandlungsplan besprechen.

Wenn eine behandlungsrelevante psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, eine erforderliche Behandlungsmotivation vorliegt und wir eine gute Basis für ein therapeutisches Bündnis sehen und ich zuversichtlich bin, für Ihre Problematik über die notwendige Expertise zu verfügen, dann werde ich, je nach Bedarfsfall, das erste Kontingent einer Akuttherapie (12 Sitzungen)bei Ihrer Versicherung  anzeigen oder einen Antrag auf Kurzzeittherapie I (12 Sitzungen) stellen. Wird inmitten des verbrauchten Gesamtkontingents sichtbar, dass weitere Sitzungen erforderlich sind, dann werde ich einen Antrag auf Kurzzeittherapie II (12 Sitzungen) für Sie stellen. Sollten wir feststellen, dass eine Kurzzeittherapie nicht ausreichen wird, um eine hinreichende Symptomreduktion zu erzielen, dann werde ich einen umfangreichen Umwandlungsantrag in eine Langzeittherapie (36 Sitzungen) erstellen, welcher gutachterpflichtig ist. Auch hier gibt es Verlängerungsmöglichkeiten. Im Bedarfsfall ist ein Gesamtkontingent von 80 Sitzungen bewilligungsfähig.

Privatpatienten/ Beihilfe:

Hier hängen die Voraussetzungen zur Kostenübernahme von Ihren Vertragsbedingungen ab, die sehr variieren können (von voller Kostenübernahme, über anteilige Kostenübernahme, bis hin zur Selbstzahlung). Bitte klären Sie vor Aufnahme einer Psychotherapie die Voraussetzungen ihrer privaten Krankenversicherung zur Kostenübernahme und holen Sie ggf. die notwendigen Formulare ein.

Selbstzahler:

Natürlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen. Vielleicht, weil die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Kassen nicht erfüllt sind, vielleicht haben Sie aber auch andere Gründe. Hier bemisst sich der Honorarsatz über die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Das aktuelle Honorar liegt bei 100,55 Euro je Sitzung.

Ausfallhonorar:

Wenn geplante Sitzungen nicht 48 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden und sich Ihre Sitzung aufgrund der zeitlichen Knappheit nicht anderweitig vergeben lassen sollte, dann werde ich Ihnen ein Ausfallhonorar von 60 Euro in Rechnung stellen, das leider privat bezahlt werden muss. Die 48 Stunden Frist bezieht sich auf Werktage. Bei dazwischenliegenden Wochenend- und Feiertagen verlängert sich die Frist entsprechend. Krankenkassen übernehmen ausschließlich Kosten für beanspruchte Sitzungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Sitzung wegen einer somatischen Erkrankung nicht wahrnehmen und ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen können. Das Ausfallhonorar fällt dennoch an. Für somatische Erkrankungen können Sie natürlich nichts, wir Psychotherapeuten aber auch nicht. Wir bestreiten mit unseren Dienstleistungen unseren Lebensunterhalt. Ich bitte an der Stelle um Ihr Verständnis.